| Fans und vor allem Britney selbst müssen sich noch auf einen langen Kampf gefasst machen. Nach der Verhandlung letzte Woche hat das Gericht nun das Urteil offiziell an die Presse heraus gegeben. Im Vergleich zur Vorwoche sind positive Zeichen gesetzt worden, allerdings hat der Richter Britney das geteilte Sorgerecht nach wie vor nicht wieder zugesprochen.
Seiner Meinung nach ist die Zeitspanne für eine solche Entscheidung zu kurz gewesen, um sicherstellen zu können, dass Britney alle Anordnungen des Gerichts auch weiterhin erfüllen wird, nachdem es bis vor Kurzem immer wieder zu versäumten Terminen kam.
Die nächsten Verhandlungen sind für den 26. November (kann jedoch entfallen), sowie den 8. Januar 2008 und vom 9. bis 11. April 2008 festgesetzt! Der Sorgerechtsstreit wird sich also noch ein halbes Jahr hinziehen.
Gründe für die (mal wieder vorläufige) Nicht-Wiedereinsetzung des 50/50-Sorgerechts sind:
- Die Evaluation des Jugendamts wird weitergeführt (wohl bis Januar 2008); die Klägerin hat ihren Zustand zwar stabilisiert, muss aber noch beweisen, dass dies von Dauer sein wird
- Die Klägerin versäumte die ersten drei Termine mit Parenting Coach Ms. Hacker (28. September, 4. Oktober, 18. Oktober) - seitdem kam es allerdings zu keinem Versäumnis mehr
- die Klägerin sollte sich um ein kindersicheres zu Hause bemühen und mit dem Gegenkläger geregelte Schlafenszeiten für die Kinder vereinbaren
- das Jugendamt hatte den Eindruck, dass nicht alle Aktionen der Klägerin nach dem Wunsch der Kinder verliefen
- die Klägerin zeigte kein großes Interesse an der Kommunikation mit der Beamtin des Jugendamts
Aber es gab auch Aspekte, die Britney entlasteten, bzw. für sie sprechen, sodass sie das Sorgerecht nach Meinung von Ms. Hacker wieder zurückerhalten kann:
- das Jugendamt ist der Ansicht, dass die Klägerin ihre Kinder über alles liebt
- es war zu boebachten, dass die Kinder eine starke Bindung zur Klägerin haben
- Ms. Hacker bezeugte, dass es keine Anzeichen von Abhängigkeit oder Missbrauch unerlaubter Substanzen bei der Klägerin gebe
- Ms. Hacker bezeugte außerdem, dass die Klägerin ihre Ratschläge und Kritiken angenommen und unmittelbar umgesetzt habe (nachdem es nach drei versäumten Terminen endlich zu einem Treffen kam). Ms. Hacker hob gesondert hervor, dass sie seit diesem Zeitpunkt nur positive Eindrücke gesammelt habe. Für die Wiedereinsetzung des geteilten Sorgerechts möchte das Gericht, dass sich diese Eindrücke stabilisieren. Die letzte Sitzung am 23. Oktober war ein Indiz für Ms. Spears, wie es immer ablaufen sollte
- die neuesten Berichte und Einschätzungen des Jugendamts über den Umgang der Klägerin mit den Kindern sind positiv
Die weiteren Anordnungen sehen wie folgt aus:
- Die Klägerin muss, bis die Frist von 60 Tagen verstrichen ist, weiterhin zweimal wöchentlich Urin-Proben abgeben, um zu beweisen, dass keine möglichen Alkoholspuren oder unerlaubte Substanzen in ihrem Körper sind. Nach erfolgreicher Beendigung dieses Programms ist das Programm für weitere 30 Tage, einmal wöchentlich, durchzuführen. Die künftige Änderung einer Telefonnummer, welche in der Vergangenheit zu den genannten versäumten Terminen mit dem Jugendamt und dem Institut geführt hat, muss unumgänglich eingereicht werden. Im Falle der Unerreichbarkeit ohne Rückmeldung der Klägerin gilt ein Test als nicht bestanden. Der Urin muss innerhalb von sechs Stunden nach telefonischer Beantragung beim Institut eingehen.
- die Klägerin erhält Besuchsrecht für 2 Tage die Woche von 12 bis 19 Uhr, sowie einmalig die Woche von 12 bis 10 Uhr des Folgetages mit Begleitung [mehr als bisher]
- beide Parteien haben hierfür einen festen Besuchsplan bis zum 2. November inklusive einer Abmachung an den Weihnachtsfeiertagen zu vereinbaren; falls dies nicht geschieht, wird das Gericht die Termine festsetzen
- die Klägerin muss ihr Anwesen kindersicher gestalten, d.h. einen Zaun um den Pool anbringen
- das Treffen mit Ms. Hacker muss nur noch einmal wöchentlich für 2h erfolgen
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